Welche Modelle darf ich auf dem Flugplatz betreiben ?

Grundsätzlich dürfen auf dem Fluggelände alle in Deutschland zulässigen Flugmodelle betrieben werden. Für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren ist das Startgewicht jedoch von 25 Kg. auf 20 Kg. reduziert. Daneben bestehen zeitliche Einschränkungen. Das Betreiben von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist vor 09.00 Uhr, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und nach 18.00 Uhr untersagt. Segler und Elektroflieger dürfen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang fliegen.