FAQs

Einfach unter dem Menüpunkt < Der Verein - Mitglied werden > das Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und einem Vereinsmitglied zur Weitergabe an den Vorstand zukommen lassen oder zusenden. Dabei das SEPA-Mandat nicht vergessen, weil die Vereinsbeiträge nur per Lastschrift entrichtet werden können. Bei Fragen zum Formular über hello@msc-rhein-mosel.de Kontakt aufnehmen, Telefonnummer angeben und sich beim Ausfüllen coachen lassen.
Grundsätzlich dürfen auf dem Fluggelände alle in Deutschland zulässigen Flugmodelle betrieben werden. Für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren ist das Startgewicht jedoch von 25 Kg. auf 20 Kg. reduziert. Daneben bestehen zeitliche Einschränkungen. Das Betreiben von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist vor 09.00 Uhr, zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und nach 18.00 Uhr untersagt. Segler und Elektroflieger dürfen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang fliegen.
Damit der Versicherungsschutz des Vereins für das Fluggelände wirkt muss der Flugbetrieb von einem Flugleiter beaufsichtigt werden. D.h. es muss mindestens ein Vereinsmitglied anwesend sein , das den Flugbetrieb beobachtet und regelt. Seinen Anweisungen und Ansagen ist durch die Piloten jedenfalls zu folgen. Damit er den Überblick nicht verliert, dürfen  maximal nur drei Modelle gleichzeitig in der Luft sein. Das überfliegen von Passanten oder Tieren in den Flugsektoren ist nur in ausreichender Sicherheitshöhe (mind. 30 m) gestattet, sollte aber grundsätzlich unterlassen werden.Im Zweifel ist der Flugsektor zu wechseln. Die Startbahn darf nur von steuernden Piloten betreten werden. Zuschauer und gerade nicht fliegende Piloten müssen sich hinter dem Sicherheitszaun aufhalten.
Ja, da er von den Kopterpiloten bei Sonnenschein das ganze Jahr genutzt wird. Im Winter weden die Akkus vorgeheizt.